Zum Inhalt

Geschätzten Umsatzsteuersatz übernehmen

Beim Anlegen eines Leistungsverzeichnisses kann die Vergabestelle den voreingestellten Um-satzsteuersatz von 19 % überschreiben und speichern. Dieser abweichende Umsatzsteuersatz wird als Vorbelegung in das Bieter-LV in den Vergabeunterlagen eingetragen. So ist es möglich, einen vom Standardwert (19 %) abweichenden Umsatzsteuersatz vorzugeben, der dann auch bei der Angebotsabgabe als Grundlage dient.

Übernahme des geschätzten Umsatzsteuersatzes in die Vergabeunterlagen

Übernahme des geschätzten Umsatzsteuersatzes in die Vergabeunterlagen