Dokumentation von Nachprüfungsverfahren¶
Über den Menüpunkt AKTIONEN kann nach der Benachrichtigung der unterlegenen Bieter nach § 134 Abs. 1 GWB ein Dokumentationsworkflow gestartet werden, der den normalen Vergabeprozessablauf anhält. Eine entsprechende Meldung wird angezeigt.
Die Dokumentation beginnt mit der Erfassung der grundsätzlichen Daten für das Nachprüfungsverfahren und der vorhergehenden Rüge.
Sind diese Angaben alle erfasst, bietet der nächste Schritt die Möglichkeit zum Ausdruck aller Formulare des Verfahrens, um der Vergabekammer die Vergabeakte zur Verfügung zu stellen.
Der Verlauf des Verfahrens und der Verhandlung wird danach im nächsten Formular dokumentiert. Hier sind auch die Entscheidung der Kammer und das Einlegen einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht zu dokumentieren.
Der weitere Verlauf des Dokumentationsworkflows hängt von der hier dokumentierten Entscheidung ab. Wird eine sofortige Beschwerde eingelegt, ist dieses Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) im Anschluss zu dokumentieren.
Auch dafür werden alle Formulare zum Ausdruck der Vergabeakte zur Verfügung gestellt.
Danach wird vergleichbar zum Verfahren vor der Vergabekammer das OLG-Verfahren und dessen Entscheidung dokumentiert.
Konsequenzen der dokumentierten Entscheidung
Je nachdem, welche Entscheidung letztgültig getroffen wurde – entweder von der Vergabekammer oder dem OLG – bestehen folgende Möglichkeiten des weiteren Verlaufs:
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Zurückgenommen. Die Rüge wurde zurückgenommen und der normale Verfahrensablauf wird fortgesetzt.
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Zuschlag kann wie geplant erteilt werden. Der Dokumentationsworkflow endet hier und der Verfahrensablauf wird fortgesetzt.
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Wertung ist erneut vorzunehmen. In diesem Fall endet der Dokumentationsworkflow und es wird ein Workflowrücksprung an den Beginn der Angebotsprüfung und -wertung durchgeführt.
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Verfahren/Los ist aufzuheben. Der Dokumentationsworkflow geht weiter mit der Aufhebung des Verfahrens oder einzelner Lose (wenn Leistung in Lose aufgeteilt ist). Wurden nur einzelne Lose aufgehoben, wird danach das Verfahren im normalen Ablauf fortgesetzt.
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Verfahren ist teilweise neu durchzuführen. In diesem Fall muss eine Bemerkung erfasst werden, wie das Verfahren erneut durchgeführt werden soll. Anschließend wird das Verfahren aufgehoben.
Info
Der beschriebene Nachprüfungsworkflow steht aktuell nur für Liefer-/Dienstleistungs-Verfahren zur Verfügung.