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Das Wertungsschema Schulnoten

Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung vom 04.04.2017 einen größeren Spielraum bei der Wertung von Angeboten eröffnet hat, wurde das Schulnoten-Wertungsschema mit folgenden Merkmalen in integriert.

  • Auf der obersten Ebene des Leistungsverzeichnisses gibt es nur Kriteriengruppen und den Preis zur Auswahl.

  • Im Unterschied zum Standard-Wertungsschema werden die Gewichtungen der einzelnen Kriterien unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit zusammengezählt und dürfen gemeinsam mit dem Preis die 100 Prozent nicht überschreiten.

Info

Der Bewertungsrahmen im Kriterium PREIS stellt die prozentuale Grenze dar, ab der ein Angebot 0 Punkte gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erhält.

Ausgewähltes Preiskriterium im Leistungsverzeichnis: Details des Kriteriums mit Beispielangaben werden angezeigt.

Preis-Kriterium im Schulnoten-Wertungsschema

Detailansicht eines untergeordneten Kriteriums im Bereich Qualitäts- und Leistungskriterien. Das Beispiel ist mit 10 % gewichtet.

Kriteriums-Details im Schulnoten-Wertungsschema

In der Wertungsmatrix werden für alle Angebote die Bewertungspunkte in aufsteigender Reihenfolge von 0 bis 5 und deren Begründung erfasst. Die Gesamtpunktzahl aller Kriterienbewertungen der Angebote entscheidet dann über die Rangfolge.

Übersicht eines Beispiel-Wertungsschemas mit drei Angeboten.Im Beispiel wird das zweite Angebot anhand der Kriterien für den Zuschlag empfohlen.

Schulnoten-Wertungsschema in der Wertung